Engelshof
HEIL- UND RETREATZENTRUM
Diese Mietbedingungen sind Anlage zum Angebot und werden mit dem Angebot übermittelt.
Mit der Buchung / Annahme des Angebots erklärt sich der Mieter mit den beigefügten Mietbedingungen ausdrücklich einverstanden.
Vermieter: Engelshof GmbH & Co. KG, Jülicher Str. 4, 50189 Elsdorf Oberemmt
Telefon: 02274 9039046
E-Mail: post@engelshof.nrw
Mieter: Wie im Angebot angegeben. Bei juristischen Personen bitte Legitimation beifügen.
Dem Mieter wurde mit diesen Bedingungen ein Angebot mit vertragsrelevanten Details, Preisen und Sicherungsbedingungen zugeschickt, das er angenommen hat und das damit ebenso Bestandteil dieses Vertrages wird.
Entspricht dem Angebot.
3.1 Der Mieter versichert die Richtigkeit seiner Angaben zur Veranstaltungsart. Eine anderweitige Nutzung ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters erlaubt.
Übernachtungen sind ausschließlich nach Vereinbarung in den vorgesehenen Schlafbereichen gestattet. Die Hausordnung (siehe Anlage) ist Bestandteil des Vertrags, vom Mieter allen Teilnehmern mitzuteilen und durchzusetzen. Bei Verstößen kann der Vermieter Personen von der Veranstaltung ausschließen.
3.2 Der Mieter sichert zu, dass von der geplanten Veranstaltung weder eine Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung noch eine Rufschädigung des Vermieters zu erwarten ist.
3.3 Stellen sich Angaben des Mieters zur Art der Veranstaltung als falsch heraus, kann der Vermieter jederzeit fristlos vom Vertrag zurücktreten – mündlich oder in Textform.
3.5 Schadensersatzansprüche des Mieters sind bei berechtigter Ausübung des Rücktrittsrechts ausgeschlossen.
3.4 Der Mieter ist selbst verantwortlich für die Einhaltung örtlicher Sperrzeiten.
3.5 Rücktrittsbedingungen: Ab 10 Werktagen: 60 % des Veranstaltungsgesamtwertes, der im Mietvertrag vereinbart wurde.
3.6. Mit dem Mietvertrag wird deine Reservierungsgebühr fällig, die Höhe und Fälligkeit ist im Vertrag geregelt und vereinbart.
4.1 Die Übergabe erfolgt zum vereinbarten Termin. Die genaue Uhrzeit wird einvernehmlich festgelegt.
4.2 Das Mietobjekt ist spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt vertragsgemäß mit allen übergebenen Schlüsseln zurückzugeben.
4.3 Eine stillschweigende Vertragsverlängerung ist ausgeschlossen; § 545 BGB findet keine Anwendung.
4.4 Bei verspäteter Rückgabe wird eine Tagespauschale gemäß Angebot fällig. Der Mieter haftet für Folgeschäden.
5.1 Der Mieter erhält eine Rechnung gemäß Angebot mit ausgewiesener MwSt. und überweist den Betrag auf das in der Rechnung angegebenen Konto zu Gunsten der Engelshof GmbH&Co KG.
13.1 Grenzwerte: 50 dB(A) tagsüber, 35 dB(A) nachts ab 22:00 Uhr.
13.2 Vorhof ist freizuhalten.
13.3 Der Mieter stellt den Vermieter bei Ansprüchen durch Dritte frei.
14.1 Datenverarbeitung gemäß DSGVO und BDSG.
14.2 Gespeichert: Name, Anschrift, Telefon, E-Mail, Bankverbindung, Mietdauer.
14.3 Der Mieter hat Auskunfts- und Löschrechte gemäß DSGVO.
15.1 Bei höherer Gewalt entfällt die Leistungspflicht.
Als höhere Gewalt gelten alle unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs der Vertragsparteien liegen und die die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen ganz oder teilweise unmöglich machen oder erheblich erschweren. Dazu zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich:
- Naturkatastrophen wie Sturm, Hochwasser, Erdbeben, Feuer
- Pandemien und Epidemien (soweit behördliche Auflagen oder Verbote betroffen sind)
- Krieg, Terror, Unruhen, Streiks oder politische Unruhen
- behördliche Anordnungen oder gesetzliche Änderungen (z. B. Veranstaltungsverbote, Schließungsanordnungen)
- Ausfall von Energie- oder Wasserversorgung, soweit nicht durch den Vermieter zu vertreten
In solchen Fällen sind beide Vertragsparteien für die Dauer des Ereignisses und in dem Umfang, in dem die Erfüllung ihrer Verpflichtungen betroffen ist, von der Leistungspflicht befreit. Bereits gezahlte Beträge werden anteilig zurückerstattet, sofern keine Leistung erbracht werden kann. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch besteht nicht.
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, im Falle höherer Gewalt unverzüglich Kontakt aufzunehmen, um gemeinsam nach einer fairen und praktikablen Lösung zu suchen (z. B. Umbuchung, Verschiebung).
15.2 30 % Raumkosten als Aufwandsentschädigung verbleiben beim Vermieter.
15.3 Bei kurzfristiger Absage (<3 Werktage) sind Zusatzkosten zu erstatten.
15.4 Der Vermieter informiert den Mieter umgehend.
15.5 Flex-Klausel: In Absprache kann eine Gutschrift für eine Ersatzbuchung innerhalb von 12 Monaten gewährt werden.
17.1 Die Parteien vereinbaren, dass sich sämtliche vereinbarten Miet-, Raum- und Verpflegungskosten jeweils zum 1. eines neuen Quartals automatisch im gleichen Verhältnis erhöhen oder verringern, wie sich der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Verbraucherpreisindex (VPI, Basisjahr 2010 = 100) seit Vertragsabschluss verändert hat.
17.2 Eine Anpassung erfolgt jedoch nur, wenn die Veränderung mehr als 2,5 % auf Jahresbasis beträgt. Ausgangsbasis ist jeweils der zuletzt berücksichtigte Indexwert.
17.3 Die Anpassung wird automatisch wirksam und mit der nächsten Rechnung berücksichtigt.
18.1 Vollständige Offenlegungspflicht
Der Veranstalter verpflichtet sich, sämtliche Inhalte, Methoden, Praktiken und Abläufe der Veranstaltung vor Vertragsschluss vollständig, wahrheitsgemäß und schriftlich offenzulegen. Dies umfasst insbesondere alle körperlichen, psychischen, spirituellen oder bewusstseinsverändernden Maßnahmen.
18.2 Striktes Verbot psychoaktiver und gesundheitlich wirksamer Substanzen
Die Verabreichung, Weitergabe, Bereitstellung oder Duldung des Konsums von:
ist auf dem gesamten Gelände des Engelshofes ausdrücklich und ausnahmslos untersagt.
18.3 Genehmigungspflicht für jegliche Substanzen
Der Einsatz auch legaler Substanzen mit potenzieller körperlicher oder psychischer Wirkung (z. B. Pflanzenextrakte, Pilze, Tränke, synthetische Stoffe, inhalative Anwendungen etc.) ist ausschließlich nach vorheriger ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung durch den Betreiber zulässig.
18.4 Informations- und Einwilligungspflicht gegenüber Teilnehmern
Der Veranstalter ist verpflichtet, sämtliche Teilnehmer vorab vollständig, transparent und in verständlicher Form über alle Inhalte, Methoden und etwaige Risiken zu informieren und deren ausdrückliche, informierte Einwilligung einzuholen. Dies ist auf Verlangen des Betreibers nachzuweisen.
18.5 Außerordentliches Kündigungsrecht
Bei Verstoß gegen eine der vorstehenden Bestimmungen ist der Betreiber berechtigt, die Veranstaltung fristlos und mit sofortiger Wirkung zu beenden sowie den Veranstalter und die Teilnehmer des Geländes zu verweisen.
18.6 Vertragsstrafe
Für jeden schuldhaften Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung verpflichtet sich der Veranstalter zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 EUR. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt hiervon unberührt.
18.7 Haftung und Freistellung
Der Veranstalter haftet uneingeschränkt für sämtliche Schäden, insbesondere Personen-, Gesundheits- und Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit nicht offengelegten, unzulässigen oder verbotenen Maßnahmen entstehen.
Der Veranstalter stellt den Betreiber von sämtlichen Ansprüchen Dritter, behördlichen Maßnahmen sowie straf- und zivilrechtlichen Konsequenzen vollumfänglich frei.
18.8 Mitwirkungspflicht bei behördlichen Maßnahmen
Der Veranstalter ist verpflichtet, im Falle behördlicher Ermittlungen uneingeschränkt mitzuwirken und alle erforderlichen Informationen bereitzustellen.
18.9 Einschaltung von Behörden
Der Betreiber ist berechtigt und verpflichtet, bei Verdacht auf strafbare Handlungen unverzüglich die zuständigen Behörden zu informieren.
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