Mietvertrag / Mietbedingungen
Engelshof
HEIL- UND RETREATZENTRUM
Diese Mietbedingungen sind Anlage zum Angebot und werden mit dem Angebot übermittelt.
Mit der Buchung / Annahme des Angebots erklärt sich der Mieter mit den beigefügten Mietbedingungen ausdrücklich einverstanden.
Inhaltsverzeichnis
  1. Vertragsparteien
  1. Mietgegenstand und Veranstaltungszeitraum
  1. Allgemeine Vereinbarungen
  1. Übergabe und Zugang
  1. Zahlung und Kaution
  1. Kaution und Endabrechnung
  1. Teilnehmerliste und Sonderwünsche
  1. Zugang und Haustechnik
  1. Sicherheit, Brandschutz und Veranstalterhaftung
  1. Rückgabe des Mietobjekts
  1. Endreinigung und Müllentsorgung
  1. Haftung des Mieters
  1. Lärmschutz und Freistellung
  1. Datenschutz
  1. Höhere Gewalt / Flex-Klausel
  1. Schlussbestimmungen
  1. Preisanpassung (Wertsicherungsklausel)
Mietvertrag Engelshof – Veranstaltungsvermietung
1. Vertragsparteien
Vermieter: Engelshof GmbH & Co. KG, Jülicher Str. 4, 50189 Elsdorf Oberemmt
Telefon: 02274 9039046
Mieter: Wie im Angebot angegeben. Bei juristischen Personen bitte Legitimation beifügen.
Dem Mieter wurde mit diesen Bedingungen ein Angebot mit vertragsrelevanten Details, Preisen und Sicherungsbedingungen zugeschickt, das er angenommen hat und das damit ebenso Bestandteil dieses Vertrages wird.
2. Mietgegenstand und Veranstaltungszeitraum
Entspricht dem Angebot.
Mietvertrag / Mietbedingungen (Fortsetzung)
3. Allgemeine Vereinbarungen
3.1 Der Mieter versichert die Richtigkeit seiner Angaben zur Veranstaltungsart. Eine anderweitige Nutzung ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters erlaubt.
Übernachtungen sind ausschließlich nach Vereinbarung in den vorgesehenen Schlafbereichen gestattet. Die Hausordnung (siehe Anlage) ist Bestandteil des Vertrags, vom Mieter allen Teilnehmern mitzuteilen und durchzusetzen. Bei Verstößen kann der Vermieter Personen von der Veranstaltung ausschließen.
3.2 Der Mieter sichert zu, dass von der geplanten Veranstaltung weder eine Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung noch eine Rufschädigung des Vermieters zu erwarten ist.
3.3 Stellen sich Angaben des Mieters zur Art der Veranstaltung als falsch heraus, kann der Vermieter jederzeit fristlos vom Vertrag zurücktreten – mündlich oder in Textform.
3.5 Schadensersatzansprüche des Mieters sind bei berechtigter Ausübung des Rücktrittsrechts ausgeschlossen.
3.4 Der Mieter ist selbst verantwortlich für die Einhaltung örtlicher Sperrzeiten.
3.5 Rücktrittsbedingungen: Ab 10 Werktagen: 60 % des Veranstaltungsgesamtwertes, der im Mietvertrag vereinbart wurde.
3.6. Mit dem Mietvertrag wird deine Reservierungsgebühr fällig, die Höhe und Fälligkeit ist im Vertrag geregelt und vereinbart.

4. Übergabe und Zugang
4.1 Die Übergabe erfolgt zum vereinbarten Termin. Die genaue Uhrzeit wird einvernehmlich festgelegt.
4.2 Das Mietobjekt ist spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt vertragsgemäß mit allen übergebenen Schlüsseln zurückzugeben.
4.3 Eine stillschweigende Vertragsverlängerung ist ausgeschlossen; § 545 BGB findet keine Anwendung.
4.4 Bei verspäteter Rückgabe wird eine Tagespauschale gemäß Angebot fällig. Der Mieter haftet für Folgeschäden.

5. Zahlung und Kaution
5.1 Der Mieter erhält eine Rechnung gemäß Angebot mit ausgewiesener MwSt. und überweist den Betrag auf das in der Rechnung angegebenen Konto zu Gunsten der Engelshof GmbH&Co KG.
  • 5.2 Miete, Kaution und ggf. Rücklage sind im Voraus per Überweisung zu leisten.
  • 5.3 Die vollständige Endzahlung ist spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn fällig.
  • 5.4 Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigt.
Detaillierte Mietbedingungen
6. Kaution und Endabrechnung
  1. Nach Veranstaltungsende erfolgt binnen 14 Tagen die Endabrechnung. Kaution und Rücklage werden entsprechend verrechnet.
  1. Von der Kaution und ggf. Rücklage können Reinigungskosten, Schäden, Vertragsrücktritte, Mindermengen oder sonstige Forderungen abgezogen werden.
  1. Werden bei der Veranstaltung nicht auf unserem Hof erhältliche alkoholische Getränke oder Softdrinks verkehrt, berechnen wir dem Veranstalter Korkgeld pro Flasche wie im Angebot ausgewiesen.
  1. Rück- und Nachzahlungen sind innerhalb von 14 Tagen auszugleichen.
  1. Die Kaution wird nicht verzinst. Ein Aufrechnungsverbot gilt bis zur abschließenden Klärung aller Ansprüche.
7. Teilnehmerliste und Sonderwünsche
  1. Teilnehmerliste und Sonderverpflegung sind spätestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu übermitteln.
  1. Fehlt diese, gilt die im Angebot genannte Teilnehmerzahl.
  1. Maßgeblich ist ausschließlich die Rückmeldung des Veranstalters, nicht die Zahl individueller Buchungen.
8. Zugang und Haustechnik
  1. Vermieter und Beauftragte haben jederzeit Zugang zum Mietobjekt.
  1. Die Haustechnik darf nur durch den Vermieter oder autorisierte Personen bedient werden. Technischer Support ist telefonisch erreichbar.
9. Sicherheit, Brandschutz und Veranstalterhaftung
  1. Der Mieter ist verantwortlich für die Sicherheit der Veranstaltung.
  1. Der Vermieter weist bei Übergabe in Brandschutz und Fluchtwege ein.
  1. Bei groben Pflichtverletzungen kann der Vermieter fristlos kündigen.
Mietvertrag / Mietbedingungen (Fortsetzung)
10. Rückgabe des Mietobjekts
  • 10.1 Das Mietobjekt ist besenrein und vollständig geräumt zurückzugeben.
  • 10.2 Unterlassene Räumung wird auf Kosten des Mieters durchgeführt.
  • 10.3 Nach zwei Wochen können zurückgelassene Gegenstände verwertet oder entsorgt werden.

11. Endreinigung und Müllentsorgung
  • 11.1 Reinigungskosten gemäß Angebot. Objekt ist müllfrei zu hinterlassen.
  • 11.2 Küchenmüll ist bei Selbstversorgung zu entsorgen.
  • 11.3 Auch bei gebuchter Reinigung ist das Inventar zu spülen und ordentlich zurückzustellen.
  • 11.4 Zusätzliche Reinigung wird mit 35 €/Std. zzgl. MwSt berechnet.

12. Haftung des Mieters
  • 12.1 Der Mieter haftet für alle Schäden durch ihn oder Dritte.
  • 12.2 Verstopfungen sind vom Mieter bis zum öffentlichen Anschluss zu tragen.
  • 12.3 Der Mieter trägt die Beweislast für fehlendes Verschulden.
  • 12.4 Schäden werden dokumentiert und auf Kosten des Mieters behoben.
Weitere Mietbedingungen
13. Lärmschutz und Freistellung
13.1 Grenzwerte: 50 dB(A) tagsüber, 35 dB(A) nachts ab 22:00 Uhr.
13.2 Vorhof ist freizuhalten.
13.3 Der Mieter stellt den Vermieter bei Ansprüchen durch Dritte frei.

14. Datenschutz
14.1 Datenverarbeitung gemäß DSGVO und BDSG.
14.2 Gespeichert: Name, Anschrift, Telefon, E-Mail, Bankverbindung, Mietdauer.
14.3 Der Mieter hat Auskunfts- und Löschrechte gemäß DSGVO.
Weitere Mietbedingungen (Fortsetzung)
15. Höhere Gewalt / Flex-Klausel
15.1 Bei höherer Gewalt entfällt die Leistungspflicht.
Als höhere Gewalt gelten alle unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs der Vertragsparteien liegen und die die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen ganz oder teilweise unmöglich machen oder erheblich erschweren. Dazu zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich:
  • Naturkatastrophen wie Sturm, Hochwasser, Erdbeben, Feuer
  • Pandemien und Epidemien (soweit behördliche Auflagen oder Verbote betroffen sind)
  • Krieg, Terror, Unruhen, Streiks oder politische Unruhen
  • behördliche Anordnungen oder gesetzliche Änderungen (z. B. Veranstaltungsverbote, Schließungsanordnungen)
  • Ausfall von Energie- oder Wasserversorgung, soweit nicht durch den Vermieter zu vertreten
In solchen Fällen sind beide Vertragsparteien für die Dauer des Ereignisses und in dem Umfang, in dem die Erfüllung ihrer Verpflichtungen betroffen ist, von der Leistungspflicht befreit. Bereits gezahlte Beträge werden anteilig zurückerstattet, sofern keine Leistung erbracht werden kann. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch besteht nicht.
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, im Falle höherer Gewalt unverzüglich Kontakt aufzunehmen, um gemeinsam nach einer fairen und praktikablen Lösung zu suchen (z. B. Umbuchung, Verschiebung).
15.2 30 % Raumkosten als Aufwandsentschädigung verbleiben beim Vermieter.
15.3 Bei kurzfristiger Absage (<3 Werktage) sind Zusatzkosten zu erstatten.
15.4 Der Vermieter informiert den Mieter umgehend.
15.5 Flex-Klausel: In Absprache kann eine Gutschrift für eine Ersatzbuchung innerhalb von 12 Monaten gewährt werden.

16. Schlussbestimmungen
  • 16.1 Änderungen bedürfen der Schriftform.
  • 16.2 Erfüllungsort ist Elsdorf. Gerichtsstand ist Bergheim.
  • 16.3 Unwirksame Regelungen werden durch wirtschaftlich gleichwertige ersetzt.
  • 16.4 Individuelle Absprachen gehen vor Standardregelungen.
  • 16.5. Die aktuelle Hausordnung, die dem Angebot und den Mietbedingungen beigefügt ist, werden mit der Annahme des Mieters akzeptiert. Er wird dafür Sorge tragen, dass seine Teilnehmer diese ebenso beachten.

17. Preisanpassung (Wertsicherungsklausel)
17.1 Die Parteien vereinbaren, dass sich sämtliche vereinbarten Miet-, Raum- und Verpflegungskosten jeweils zum 1. eines neuen Quartals automatisch im gleichen Verhältnis erhöhen oder verringern, wie sich der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Verbraucherpreisindex (VPI, Basisjahr 2010 = 100) seit Vertragsabschluss verändert hat.
17.2 Eine Anpassung erfolgt jedoch nur, wenn die Veränderung mehr als 2,5 % auf Jahresbasis beträgt. Ausgangsbasis ist jeweils der zuletzt berücksichtigte Indexwert.
17.3 Die Anpassung wird automatisch wirksam und mit der nächsten Rechnung berücksichtigt.